Aktualisierung der Honoraruntergrenze

Aktualisierung der Honoraruntergrenze

15.11.2022

Im Rahmen seiner Delegiertenversammlung hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) eine aktualisierte Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur*innen innerhalb des Felds veröffentlicht.

Im Rahmen der Diskussion um diese Grenze betonen Produzent*innen und Produktionsleiter*innen seit Jahren gegenüber betroffenen wie verantwortlichen Akteur*innen im Feld: Es handelt sich um eine Honoraruntergrenze — z. B. anwendbar für Berufsanfänger*innen —, deren Zweck es ist, sie zu übersteigen.

aktualisierte Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 EUR
Woche: 830 EUR
Tag: 165 EUR
Aufführung (10 % des Monatshonorars): 360 EUR

aktualisierte Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 EUR
Woche: 715 EUR
Tag: 140 EUR
Aufführung (10 % des Monatshonorars): 310 EUR

Diese aktualisierte Untergrenze bringt Orientierung auf bundesländerübergreifender Ebene. Jedoch ergibt sich daraus u. a. auch die länder- und kommunalspezifische Aufgabe und zugleich die Frage, ob und inwiefern die entsprechenden Fördermodelle und Etats adäquat angepasst sowie die Jurys und Prüfgremien für diese Aktualisierung sensibilisiert werden können. In diesen Fragen und Aufgaben werden neben anderen vor allem die Landesverbände und ihre Expertisen zentrale Akteur*innen für ihre Regionen und Kommunen sein. Gerade mit Blick auf anstehende Rückschritte in Entwicklungen der Förderungen ab der zweiten Hälfte 2023 — z. B. für den Fonds Darstellende Künste auf Bundesebene — wird die Erhöhung der Honoraruntergrenze eine wichtige Debatte bleiben.

pressemitteilung bfdk: aktualisierte honoraruntergrenze
pressemitteilung fonds dakü: etat-kürzung auf präpandemisches niveau